Aufgaben des Strahlenschutzes bei der Feuerwehr


Die Hauptaufgabe des Strahlenschutzes bei der Feuerwehr besteht darin, daß bei Unfällen, bei denen radioaktives Material beteiligt ist, dieses aufgespürt wird und festgestellt wird ob es zur Verstrahlung der Umgebung/Personen gekommen ist oder kommt.

Dabei wird durch die Strahlenspürgruppe(n) die Strahlung rund um z.B. das verunfallte Fahrzeug gemessen und die Strahlungsbereiche im 10µSv und 100µSv-Bereich gekennzeichnet und abgesperrt.

Genauso wichtig ist aber auch die Dekontamination von Personen, welche sich bereits vor Eintreffen der Strahlenschutzgruppe im Strahlungsbereich aufgehalten haben. (z.B. Unfallbeteiligte, Rüst-Mannschaft usw.)

Durch die Strahlenschutzgruppe können auch geeignete Maßnahmen gesetzt werden, um die Strahlung zu vermindern.

Nicht Aufgabe der Strahlenschutzgruppe ist die Bergung und Entsorgung eines Strahlers!!!!! Dies in die Wege zu leiten ist Aufgabe des Amtssachverständigen für Strahlenschutz des Landes NÖ.